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Canon EOS 5D (neu) um 3,29 Euro bei Amazon

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Amazon ProduktübersichtJa, ich habe genau dieses Angebot gesehen und bestellt, doch es ist nicht alles Gold was glänzt. Aber mal langsam von Anfang an. Ich habe einige Zeit überlegen müssen, ob ich mein Erlebnis mit der großen Internetgemeinde teilen soll oder nicht. Da ich aber nach dem ersten kurzen Ärger die Sache mit genug Gelassenheit und Humor sehe, gibt’s hier die Geschichte zum Nachlesen.

Bei der Recherche nach aktuellen Preisen für digitale Spiegelreflex Kameras aus dem Hause Canon bin ich gestern Abend über ein Angebot in Amazon gestolpert, das mein besonderes Interesse erregt hat.

Canon EOS 5DDa wird doch tatsächlich ein DSLR-Set Canon EOS 5d mit hochwertigem 24-105mm Objektiv zum Preis von Euro 3,29 angeboten. Wer so wie ich schon seit Anbegin der Internet-Aera im Netz surft kennt natürlich viele Tricks von Händlern, wie zum Beispiel häufige Verkäufe von lediglich Verpackungsmaterial durch geschickte Titelformulierungen bei den Angeboten (zb. Apple iPhone original Verpackung +++ WIE NEU +++). Einen umfangreichen Bericht zu diesen zweifelhaften Vorgehensweisen gibt es hier nachzulesen.

Marketplace Verkäufer VergleichNa dann prüfen wir mal. Erster Punkt ist die Produktbeschreibung. Oft entdeckt man schon hier den Grund für den günstigen Preis (B-Ware, Reimport, nur OVP,…). Ich kann keine Falle entdecken. Also weiterforschen. Ich checke die weiteren Angebote. Meistens wird ein und der selbe Artikel von verschiedenen Händlern angeboten, also sehe ich mir einfach die Preise der Mitbewerber an. Schon der nächste Anbieter liegt im 4-stelligen Bereich jenseits von 2.000,- Euro. Und so geht der Preis der Digitalkamera kontinuierlich mit jedem weiteren Anbieter nach oben.

Ich nutze darauf hin den großartigen telefonischen Hilfeservice von Amazon. Ein paar Mausclicks, die Rufnummer eingeben und schon läutet mein Handy und Amazon ruft mich an. Die freundliche Dame der Hotline bestätigt auf meine Rückfrage, dass Marketplace-Verkäufer an die offerierten Preise gebunden sind, auch bei Irrtümern bei der Artikelanlage.

Die nächste Hürde: Der Händler liefert nur an eine deutsche Postadresse. Da ichAmazon Bestellbestätigung aber in Österreich lebe muss ich mich kurz in der Verwandtschaft umhören und nach einem weiteren Telefonat ist auch diese Frage geklärt.

4 Stück seien noch lagernd, versichert mir der Onlineshop. Also dann, kann ja nix schief gehen, alle 4 in den Warenkorb und ab die Bestellung. Schon wenige Sekunden später flattert mir die Bestellbestätigung in mein Email-Postfach. Alles wie gewünscht darauf vermerkt.

Storno der BestellungUnd nun kommt der traurige Teil, der uns ganz schnell wieder in die Realität zurückführt. 1,5 Stunden später habe ich erneut Post von Amazon empfangen. Diesmal eine nüchterne und informelle Nachricht, die mich darüber in Kenntnis setzt, dass der Anbieter leider die Bestellung aufgrund von Lieferschwierigkeiten (?) stornieren musste. Ich kann ja gerne bei Gelegenheit erneut bestellen und meine Kreditkarte wurde nicht belastet.

Meine Neugierde im Bezug auf die Rechtmäßigkeit dieser Abwicklung wurde sehr schnell befriedigt. Ich musste mir dazu nur genau genug die ursprüngliche Bestellbestätigung durchlesen um festzustellen, dass der rechtsverbindliche Vertrag mit dem Händler erst durch dessen Auftragsbestätigung zustande kommt und dies ja de facto noch nicht passiert war:

Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.

Nun ja, sehen wir es positiv und mitmenschlich. Der Schaden der dem Händler entstanden wäre, würde so manchen unter uns alt aussehen lassen und das wollen wir ja nicht… Soll nix schlimmeres passieren!

Schon mal ähnliches erlebt?


Datum: Dienstag, 26. August 2008 23:59
Themengebiet: Fotografie Trackback: Trackback-URL
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4 Kommentare

  1. 1

    Jupp, ist mir auch schon unter gekommen. Bei mir war´s jedoch ein ganz normaler Shop im Internet der die Kamera zu einem drittel des Preises angeboten hatte.

    Ich wünschte mir das es so ist wie im normalen Laden auf der Straße…. …ausgezeichnet ist ausgezeichnet….

    Nicht so aber im Netz. Es gelten natürlich die AGB´s die man mit dem Kauf auch akzeptiert und vor solche “Preisversehen” haben sich die Händer natürlich geschützt. Ich war in dem Moment wohl doch ein wenig sehr naiv… :)

    Kauf wurde mir bestätigt, kurz danach aber mit entsprechender Begründung storniert.

    Um auf mich zu zu kommen wurde mir die Ware dann für 10% günstiger angeboten - war auch ok :)

    Grüße Dave

  2. 2

    Ne SOwas ist mir noch nciht passiert. Die Tricks mit den falschen Beschreibungen (ähnlich deinem Verpackungsbeispiel) kenne ich natürlich auch, aber so ein offensichtlich einfach falsch ausgezeichneter Preis ist mir noch nicht über den Weg gelaufen. Schade eigentlich, dass die Händler bei der Bestellung dann maerken, dass da wohl was nicht stimmt. Die Kulanz mit den 10%, wie im ersten Kommentar beschrieben, finde ich da doch aber auch sehr anständig und erfreulich.

  3. 3

    In einem solchen Maße ist mir das noch nicht passiert, aber wenn das im Laden passiert wäre, dann hätte man dir den Artikel für den ausgeschriebenen Preis zur Verfügung stellen müssen, aber im Internet ist das ja alles etwas anderes. Wenn man aber bedenkt, welcher Schaden dadurch entstehen könnte, kann man das schon verstehen.

    Carsten antwortet:

    Nein, dem ist nicht so. Auch wenn die Ware zum falschen Preis im Laden steht, muss sie nicht zu diesem Preis an den Kunden verkauft werden, denn mit dem Anbieten der Ware ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen - der Preis kann berichtigt werden!

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