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Bild- bzw. Urheberrecht oder doch Copyright?
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Das österreichische Urheberrechtsgesetz schützt das geistige Eigentum der Urheber im weiteren Sinn und macht diesen Schutz „gerichtlich durchsetzbar“. Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat. Geht es um Fotografien, so ist der Fotograf der Urheber und seine Rechte nennen sich Bildrechte.
Zu unterscheiden ist der Begriff Bildrecht vom Recht am eigenen Bild des Abgebildeten. Dieses wird auch Bildnisrecht genannt und ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen.
Der Begriff Copyright stammt aus den USA und ist dem Urheberrecht ähnlich. Im Gegensatz zum Urheberrecht, das die Rechte dem Urheber (Künstler, Fotografen,…) zuspricht, wird beim Copyright das Recht dem wirtschaftlichen Rechtevertreter zugestanden. Bis vor einigen Jahren musste ein Copyright ähnlich einem Patent oder einer Marke angemeldet werden.
Das häufig verwendete Copyrightzeichen „©“ oder „(C)“ als Hinweis auf ein Urheberrecht ist heute nicht mehr notwendig, kann aber nach eigenem Ermessen gesetzt werden.
Wer tiefergehende Informationen zu den verschiedenen Rechten sucht, wird unter nachstehenden Links bei Wikipedia fündig werden:
Datum: Montag, 2. Februar 2009 10:44
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