EmpCo, PPWR und Paketsteuer: Warum neue Regelungen besonders Kleinstunternehmen belasten können – und weshalb das auch dem Klima- und Umweltschutz schadet.
Die Eindämmung von Greenwashing, die Verringerung von Verpackungsabfällen und die Begrenzung der wachsenden Paketflut: Die Ziele aktueller gesetzlicher Maßnahmen sind durchaus nachvollziehbar und vielfach notwendig. Schließlich stehen wir vor erheblichen ökologischen Herausforderungen, die ohne politische und gesetzliche Rahmenbedingungen kaum zu bewältigen sein werden.
Doch zwischen einer guten Absicht und einer wirksamen Maßnahme liegt mitunter ein beträchtlicher Unterschied.
Drei aktuelle Beispiele zeigen aus meiner Sicht, wie grundsätzlich sinnvolle Regelungen problematische Nebenwirkungen entfalten können. Besonders deutlich wird das bei Kleinstunternehmen, die weder über eigene Rechtsabteilungen noch über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen verfügen.
Drei Beispiele aus der Praxis
EmpCo – Schutz vor Greenwashing
Die seit September 2026 anzuwendende EmpCo-Richtlinie soll Konsument*innen vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Ein wichtiges Anliegen, das allerdings auch kleine Familienunternehmen und Direktvermarkter*innen vor neue Herausforderungen stellt.
Wie weit die Auswirkungen reichen, zeigt ein Beispiel aus meinem eigenen Betrieb, der Bio-Imkerei Blütengold. Als Mitglied des Klimabündnis-Netzwerks wurde ich im September darüber informiert, dass nach Einschätzung der Rechtsexpert*innen des Klimabündnis auch dessen Mitglieder-Logo von den neuen Bestimmungen betroffen sein könnte. Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, empfiehlt das Klimabündnis seinen Mitgliedsbetrieben daher, das Logo ab dem 27. September 2026 vorerst nicht mehr im kommerziellen Kontext zu verwenden.
Damit wird ausgerechnet die öffentliche Darstellung eines freiwilligen Engagements für den Klimaschutz zum rechtlichen Risiko. Wenn Unternehmen aus Vorsicht darauf verzichten, ihre tatsächlichen Nachhaltigkeitsbemühungen sichtbar zu machen, wäre das eine ausgesprochen unerfreuliche Nebenwirkung einer grundsätzlich sinnvollen Regelung.
PPWR – Weniger Verpackungsmüll
Auch die europäische Verpackungsverordnung verfolgt wichtige Ziele: weniger Abfall, bessere Recyclingfähigkeit und einen schonenderen Umgang mit Ressourcen. Ihre Umsetzung bringt jedoch erhebliche Herausforderungen für kleine Direktvermarkter*innen mit sich.
Wie zahlreiche europäische Kolleg*innen mussten auch wir in der Bio-Imkerei Blütengold unser Versandangebot auf das Inland beschränken. Der Grund: Bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten sind die jeweiligen nationalen Verpflichtungen zur Verpackungsentsorgung zu erfüllen. Dazu zählen Registrierungen, Meldungen und gegebenenfalls die Bestellung kostenpflichtiger Bevollmächtigter. Diese teilweise bereits zuvor bestehenden Anforderungen wurden durch die PPWR weiter vereinheitlicht und verschärft.
Für wenige Bestellungen aus dem Ausland ist dieser Aufwand wirtschaftlich schlicht nicht vertretbar. Während große Handelskonzerne über entsprechende Strukturen und finanzielle Mittel verfügen, bleibt Kleinstbetrieben oftmals nur der Rückzug auf den heimischen Markt. Benachteiligt werden damit auch Konsument*innen, die bewusst bei kleineren europäischen Anbietern einkaufen möchten.
Immerhin wurde das Problem inzwischen auch auf politischer Ebene erkannt. Die Europäische Kommission hat bereits vorgeschlagen, die verpflichtende Bestellung ausländischer Bevollmächtigter vorübergehend auszusetzen. Beschlossen ist diese Erleichterung allerdings noch nicht.
Es erscheint paradox, wenn eine Verordnung, die unter anderem den europäischen Binnenmarkt stärken soll, gerade kleinere Unternehmen faktisch aus dem grenzüberschreitenden Handel drängt.
Paketsteuer – Wer trägt die Kosten?
Die im Oktober 2026 eingeführte österreichische Paketsteuer soll unter anderem den stationären Handel stärken und Umweltbelastungen entgegenwirken.
Sie richtet sich unmittelbar an große Versandunternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro inländischem Versandhandelsumsatz. Dennoch können kleinere Betriebe mittelbar betroffen sein, etwa beim Verkauf über große Online-Plattformen.
Dass die neue Steuer unbeabsichtigte Folgen haben könnte, zeigen erste Rückmeldungen aus dem Handel. Wie die Wirtschaftskammer Wien Mitte Oktober berichtete, reagieren Konsument*innen auf die zusätzlichen Kosten von bis zu 2,40 Euro, indem sie einzelne Bestellungen vermeiden und größere Warenkörbe zusammenstellen.
Damit könnte ausgerechnet jener Effekt eintreten, den die Maßnahme verhindern soll: Statt den stationären Handel zu stärken, könnten höhere Bestellsummen im Onlinehandel langfristig zu weiteren Umsatzverschiebungen zulasten regionaler Geschäfte führen.
Ob die Paketsteuer tatsächlich Umweltbelastungen reduziert oder vor allem das Einkaufsverhalten verändert und zusätzliche Kosten verursacht, bleibt abzuwarten.
Bemerkenswert ist jedenfalls, dass bereits zwei Wochen nach ihrer Einführung selbst innerhalb der Bundesregierung Kritik laut wird, im Nationalrat Anträge auf Abschaffung eingebracht werden und der Handelsverband eine entsprechende Petition startet. Wenn eine neue Steuer derart rasch selbst zum politischen Streitfall wird, drängt sich die Frage auf, ob ihre wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen vor der Beschlussfassung ausreichend durchdacht wurden.
Nachhaltigkeit braucht Akzeptanz und Augenmaß
Ich bin überzeugt, dass wirksamer Umwelt- und Klimaschutz klare gesetzliche Rahmenbedingungen braucht. Dass damit Veränderungen und gelegentlich zusätzliche Belastungen verbunden sind, steht für mich außer Frage.
Was ich allerdings zunehmend kritisch sehe, ist die offenbar unzureichende Berücksichtigung der praktischen Folgen. Gerade als Unternehmer eines Kleinstbetriebs erlebe ich, wie schnell sinnvolle Vorgaben zu unverhältnismäßigem Aufwand führen können. Dabei wäre es wichtig, bereits im Gesetzgebungsprozess genauer hinzusehen, wen neue Regelungen tatsächlich treffen und welche unbeabsichtigten Auswirkungen sie haben könnten.
Am meisten beschäftigt mich jedoch die Gefahr, dass solche Erfahrungen die Akzeptanz für notwendige Veränderungen untergraben. Wenn aus berechtigtem Ärger über einzelne Vorschriften eine grundsätzliche Ablehnung von Umwelt- und Klimaschutz entsteht, erweisen wir der Sache einen schlechten Dienst.
Ich wünsche mir daher nicht weniger Umwelt- und Klimaschutz, sondern eine durchdachtere, verhältnismäßigere Umsetzung. Denn gute Absichten allein machen noch keine guten Gesetze.

