Das Urheberrecht bestimmt, dass nur der Urheber (Fotograf), oder seine Rechtsnachfolger darüber entscheiden dürfen, wie ein Foto verbreitet oder veröffentlicht wird. Dieses Recht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und liegt für das gegenständliche Archiv aktuell bei Ing. Franz Obendorfer.
Dieses Online-Archiv wird vom "Verein zur Erhaltungs des Bildarchivs Franz K. Obendorfer" verwaltet. Für sämtliche im Archiv beinhalteten Fotografien hat Ing. Franz Obendorfer dem Verein die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen.
Grundsätzlich dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten oder seiner Rechtsnachfolger veröffentlicht werden. Dieses Recht erlischt erst 10 Jahre nach dem Tod einer Person. Es gibt aber zwei Ausnahmen, die wir bei der Bildauswahl beachten:
Der Verein filtert daher vor einer Veröffentlichung alle Fotos heraus, die das Recht am eigenen Bild verletzen könnten oder dem Ansehen der/des Abgelichteten schaden könnten (z.B. Aufnahmen aus dem privaten Alltag, Portraits, unglücklicher Fotomoment,...).
Die DSGVO nennt explizit jene Rechtsgrundlagen, unter denen die Verarbeitung von Bildaufnahmen gerechtfertigt ist. Wir prüfen zu veröffentlichende Bilder genau und stützen uns dabei auf ein berechtigtes Interesse.
Wir nehmen Bildnisschutz und Persönlichkeitsrecht sehr ernst. Sollte es doch vorkommen, dass jemand sich auf einem Foto identifiziert und eine Veröffentlichung nicht gewünscht ist, bitten wir um Kontaktaufnahme um gegebenenfalls das/die Bild(er) aus dem Online-Katalog zu entfernen.